Häufige Fehler bei Rechnungen

Im Alltag geschieht es sehr häufig, dass Rechnungen falsch ausgestellt werden. Meist unterlaufen dem Aussteller Fehler kleine Ungenauigkeiten, Rechtschreibfehler oder kleine Rechenfehler. Diese kleinen Fehler haben zur Folge dass der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden kann.

Die gängigsten Rechnungsfehler

Schlampigkeitsfehler beim Ausfüllen des Rechnungskopfes

Das selbe gilt auch wenn der Leistungserbringer eine falsche Identität aufweist. Zum Beispiel eine Scheinfirma bei der Verwendung von willkürlichen Namen, bei einer falschen Anschrift oder wenn der Leistende nicht eindeutig aus der Rechnung hervorgeht.

Lieferzeitpunkt bzw. Beschreibung fehlt

Wird der Lieferzeitpunkt oder die Handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Leistung vergessen, können diese auch ohne Information des Betriebes der die Rechnung ausgestellt hat vom Abnehmer korrigiert werden.

Nur der Rechnungsausteller kann die Fehler korrigieren!

Für die als erstes genannten Ungereimtheiten gilt allerdings, dass nur der Rechnungszusteller die Rechnung korrigieren darf. Dabei reicht es allerdings nicht aus nur die Fehler in den eigenen Unterlagen auszubessern, auch der Empfänger der Rechnung muss informiert werden. Denn dieser darf falsche oder fehlende Angaben nicht selbst ergänzen. Dies gilt auch dann wenn der Rechnungssteller dem Ausbessern zustimmt.

Also sollten Rechnungen bevor diese verschickt werden sorgfältig geprüft werden ob auch alle Angaben vorhanden oder einfach nur richtig sind.

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