DSGVO Informationspflicht für KFZ-Werkstätten

Die DSGVO verlangt, dass die Personen, von denen man Daten verwendet, auch informiert und aufgeklärt werden. Die Informationen dazu, wie man mit den Daten umgeht und welche Rechte der Betroffene hat, müssen nachweislich vor dem Aufnehmen der Daten gegeben werden. Eine Möglichkeit dazu ist ein gut sichtbarer Aushang.

Was ist die Informationspflicht?

Der Text in der DSGVO selbst ist, wie in allen Gesetzestexten etwas schwer zu verdauen. Die WKO hat es auf ihrer Seite zur Informationspflicht (https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung:-Informationspflichten.html) etwas leichter verdaulich geschrieben.

Vereinfacht zusammengefasst:

Wenn Daten von Personen in irgendeiner Form aufgezeichnet, oder verwendet werden, müssen diese Personen über folgende Punkte informiert werden:

  • Kontaktdaten des Verantwortlichen, oder evtl. Datenschutzbeauftragten
  • Warum werden die Daten verarbeitet?
  • Warum dürfen die Daten verarbeitet werden? (Rechtsgrundlage)
  • Wohin gehen die Daten noch? (bei Weitergabe an Dritte)
  • Gehen die Daten auch an Empfänger außerhalb der EU/EWR?
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Welche Rechte heben die betroffenen Personen?
  • Wie können sie widerrufen?
  • Wie können sie sich beschweren?

Informationspflicht per Aushang

Wie der Artikel zur Informationspflicht von dataprotect.at besagt, kann die Aufklärung der betroffenen Personen durch einen gut sichtbaren Aushang erfolgen.

Wir heben eine Vorlage für KFZ Werkstätten erstellt. Nach ein paar Anpassungen (die Bereiche sind im Dokument rot markiert) kannst du sie gut sichtbar in der Werkstatt anbringen, um die Informationspflicht der DSGVO zu erfüllen. Kunden können damit die Informationen schon lesen bevor sie den Reparaturauftrag geben, ohne, dass du jeden unterschreiben lassen musst.

Hier die Vorlage Datenschutzaushang

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