Die DSGVO verlangt, dass die Personen, von denen man Daten verwendet, auch informiert und aufgeklärt werden. Die Informationen dazu, wie man mit den Daten umgeht und welche Rechte der Betroffene hat, müssen nachweislich vor dem Aufnehmen der Daten gegeben werden. Eine Möglichkeit dazu ist ein gut sichtbarer Aushang.
Der Text in der DSGVO selbst ist, wie in allen Gesetzestexten etwas schwer zu verdauen. Die WKO hat es auf ihrer Seite zur Informationspflicht (https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung:-Informationspflichten.html) etwas leichter verdaulich geschrieben.
Vereinfacht zusammengefasst:
Wenn Daten von Personen in irgendeiner Form aufgezeichnet, oder verwendet werden, müssen diese Personen über folgende Punkte informiert werden:
Wie der Artikel zur Informationspflicht von dataprotect.at besagt, kann die Aufklärung der betroffenen Personen durch einen gut sichtbaren Aushang erfolgen.
Wir heben eine Vorlage für KFZ Werkstätten erstellt. Nach ein paar Anpassungen (die Bereiche sind im Dokument rot markiert) kannst du sie gut sichtbar in der Werkstatt anbringen, um die Informationspflicht der DSGVO zu erfüllen. Kunden können damit die Informationen schon lesen bevor sie den Reparaturauftrag geben, ohne, dass du jeden unterschreiben lassen musst.
Hier die Vorlage Datenschutzaushang
Gründer von easyWerkstatt
Spar dir den Ärger im Büro.
Mit easyWerkstatt schreibst du deine Rechnungen so schnell und einfach wie noch nie.
Thomas Grömer